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Hundesteuer

Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahr

  • 50,00 Euro für den ersten Hund
  • 60,00 Euro für jeden weiteren Hund

Der Steuersatz für gefährliche Hunde beträgt:

  • 300,00 Euro

Die Formulare zur An- und Abmeldung eines Hundes finden Sie hier:

Was jeder Hundehalter wissen muss

Steuerpflicht

Steuerpflichtig ist, wer einen über 3 Monate alten Hund hält.

Anmeldepflicht
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne anzumelden.

Abmeldepflicht
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder verendet ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde Lichtentanne weggezogen ist, bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Wird diese Frist versäumt, wird die Steuer bis Ende des Monats berechnet, in dem die Abmeldung eingeht.

Wohnungswechsel
Bei Wohnungswechsel von Hundehaltern wird um Angabe der neuen Anschrift gebeten.

Hundezeichen
Jeder steuerpflichtige Hund muss stets das für ihn gültige Hundezeichen tragen. Verloren gegangene Hundezeichen werden gegen Gebühr ersetzt.

Ersatzhunde
Wird anstelle eines nachweislich verendeten oder getöteten Hundes vom selben Halter ein anderer Hund angeschafft, so ist der verendete oder getötete Hund bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne abzumelden. Der angeschaffte Hund ist ebenso bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne anzumelden.
Die Fristen für die An- und Abmeldung betragen 2 Wochen nach Aufnahme/ Verendung/ Tötung.

Ihr Ansprechpartner

Steuern
Frau Mehnert

Tel.: 0375 5697-123

steuern@gemeinde-lichtentanne.de

Öffnungszeiten

Dienstag
  9:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
13:00 - 15:00 Uhr

Freitag
  9:00 - 11:30 Uhr

Sprechstunde
Bürgermeister:
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr