Skip to content

Abmeldung eines Wohnsitzes

Eine Abmeldung wird erforderlich:

  • wenn jemand aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht
  • eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich

Rechtsvorschrift:
§ 17 Abs. 2 BMG

notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis und/oder Reisepass

Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich.

Gebühren:
keine

Ihr Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Frau Reek

Tel.: 0375 5697-116

meldeamt@gemeinde-lichtentanne.de

Öffnungszeiten

Dienstag
  9:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
13:00 - 15:00 Uhr

Freitag
  9:00 - 11:30 Uhr

Sprechstunde
Bürgermeister:
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr