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Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses

Ab dem 1. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr neu beantragt oder verlängert werden. Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023). Darin wurde festgelegt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Es können für Kinder nur noch reguläre Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden. Diese sind - bei Personen mit einem Alter von unter 24 Jahren - sechs Jahre gültig.

Bitte folgendes beachten: Die Kinderreisepässe wurden bisher im Amt selbst ausgestellt und konnten nach der Beantragung auch gleich mitgenommen werden. Da Sie nun für Kinder ebenfalls einen "normalen" Reisepass oder Personalausweis benötigen und diese über die Bundesdruckerei ausgestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Wochen für Personalausweise und ca. 4-5 Wochen für Reisepässe ab der Beantragung zu rechnen. Bitte beziehen Sie das in Ihre Urlaubsplanung mit ein. Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente - und die Ihrer Kinder - und beantragen Sie neue Dokumente rechtzeitig bei uns im Einwohnermeldeamt.

Kosten Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre):

Reisepass: 37,50 EUR
Personalausweis: 22,80 EUR

Wichtig:
Die Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässen bleibt unberührt. Allerdings ist ab 01.01.2024 keine Verlängerung der Gültigkeit von Kinderreisepässen mehr möglich!

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob ihr Reiseziel einen Reisepass verlangt oder ein Personalausweis für Ihr Kind ausreicht. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen des BMI rund um das Thema Reisepass.

Ihr Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Frau Reek

Tel.: 0375 5697-116

meldeamt@gemeinde-lichtentanne.de

Öffnungszeiten

Dienstag
  9:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
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