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Statuswechsel einer Wohnung

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so ist die vorwiegend benutzte Wohnung immer die Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt des Einwohners). Eine Änderung des Status einer Wohnung liegt vor, wenn

  • die Hauptwohnung zur Nebenwohnung oder
  • die Nebenwohnung zur Hauptwohnung

erklärt werden soll. 

  

Rechtsvorschrift:

Bundesmeldegesetz

 

notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis und/oder Reisepass

Gebühren:

keine

 

Ihr Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Frau Reek

Tel.: 0375 5697-116

meldeamt@gemeinde-lichtentanne.de

Öffnungszeiten

Dienstag
  9:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
13:00 - 15:00 Uhr

Freitag
  9:00 - 11:30 Uhr

Sprechstunde
Bürgermeister:
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr