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Verlust eines Personaldokumentes

Haben Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass verloren oder wurden Ihnen diese Dokumente gestohlen, so sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen. Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn Sie das verloren gegangene Dokument wiederfinden sollten.

Wurde Ihr Dokument vermutlich gestohlen, so melden Sie den Diebstahl zusätzlich der Polizei.

Für die Erstellung einer Verlustanzeige ist die persönliche Vorsprache erforderlich.

Rechtsvorschriften:
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Passgesetz (PassG), Personalausweisverordnung (PAuswV),

notwendige Unterlagen:

  • evtl. vorhandenes Dokument, Führerschein, Geburts- oder Eheurkunde

 

Ihr Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Frau Reek

Tel.: 0375 5697-116

meldeamt@gemeinde-lichtentanne.de

Öffnungszeiten

Dienstag
  9:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
13:00 - 15:00 Uhr

Freitag
  9:00 - 11:30 Uhr

Sprechstunde
Bürgermeister:
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr