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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Ein bestimmbarer Personenkreis kann einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen. Nähere Information hierzu sind auf dem Antrag selbst enthalten, da eine Zuordnung zu einem Personenkreis zu erfolgen hat.

Den Antrag erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Lichtentanne im Bereich Jugend und Soziales.

 

Ihr Ansprechpartner

Jugend und Soziales
Frau Welz

Tel.: 0375 5697-118

soziales@gemeinde-lichtentanne.de

Öffnungszeiten

Dienstag
  9:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
13:00 - 15:00 Uhr

Freitag
  9:00 - 11:30 Uhr

Sprechstunde
Bürgermeister:
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr