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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Ein bestimmbarer Personenkreis kann einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen. Nähere Information hierzu sind auf dem Antrag selbst enthalten, da eine Zuordnung zu einem Personenkreis zu erfolgen hat.

Den Antrag erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeindeverwaltung Lichtentanne.

 

Ihr Ansprechpartner

Bürgerservice
Frau Weinper

Tel.: 0375 5697-132

sb-buergerservice@
gemeinde-lichtentanne.de

Öffnungszeiten

Dienstag
  9:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
13:00 - 15:00 Uhr

Freitag
  9:00 - 11:30 Uhr

Sprechstunde
Bürgermeister:
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr