Ummeldung eines Wohnsitzes
Bei einem Umzug innerhalb unserer Gemeinde melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen im Einwohnermeldeamt.
Rechtsvorschrift:
§ 17 BMG
notwendige Unterlagen:
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Die persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich. Jedoch kann eine Person aus der Familie, unter Vorlage der Dokumente, die Ummeldung für alle Familienmitglieder vornehmen.
Gebühren:
keine