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Führungszeugnis

Rechtsvorschrift:
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

 

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Führungszeugnis beantragen
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).
Wenn Sie in Deutschland leben und das 14. Lebensjahr vollendet haben, beantragen Sie das Führungszeugnis in Ihrem Bürgerbüro, in Ihrer Meldestelle oder online beim Bundesamt für Justiz.
Sie müssen den Verwendungszweck angeben. Wenn das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden soll, benötigen Sie außerdem die genaue Bezeichnung und die Anschrift der Behörde sowie gegebenenfalls das Aktenzeichen.

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Einsichtnahme in das Führungszeugnis
Sofern Ihr Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie verlangen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht geschickt wird. Dort können Sie es einsehen und feststellen, welche Eintragungen es enthält.
ACHTUNG: Bitte geben Sie diesen Wunsch unbedingt schon bei der Antragstellung der Meldestelle an. Beachten Sie dabei, dass die Einsichtnahme den Verfahrensablauf erheblich verzögert. Sie sollte deshalb auch nur nach Beratung und im berechtigten Einzelfall beantragt werden. Das Amtsgericht benachrichtigt Sie schriftlich vom Eingang des Behördenführungszeugnisses und teilt Ihnen mit, wann und wo Sie die Eintragungen einsehen können. Danach können Sie bestimmen, ob das Behördenführungszeugnis trotzdem weitergeleitet oder vernichtet werden soll.

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Führungszeugnis online beantragen:
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis,  der  für  die  Online-Ausweisfunktion  freigeschaltet  sein  muss,  und  ein passendes  Kartenlesegerät. Auf  diese Weise  kann eindeutig identifiziert werden, wer  den  Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis  besitzen,  können  in  gleicher  Weise  die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden.
Wie bei der Antragstellung in der Meldestelle wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal  kann  sie mit einer  gängigen Kreditkarte oder  durch  Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Das  Online-Portal  zur  Beantragung  von  Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:

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Arten von Führungszeugnissen

 

Belegart N - für private Zwecke
Belegart O - zur Vorlage bei einer Behörde
Belegart P - zur Einsichtnahme beim Amtsgericht

Das für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis" (Belegart O beziehungsweise OG, P).

 

Erweitertes Führungszeugnis
Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein "Erweitertes Führungszeugnis". Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

 

Europäisches Führungszeugnis
In Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) können ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es auch Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates.

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Gebühren:

13,00 Euro
17,00 Euro für die Verwendung des Führungszeugnisses im Ausland

 

Ihr Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Frau Reek

Tel.: 0375 5697-116

meldeamt@gemeinde-lichtentanne.de

Öffnungszeiten

Dienstag
  9:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
13:00 - 15:00 Uhr

Freitag
  9:00 - 11:30 Uhr

Sprechstunde
Bürgermeister:
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr