Vergnügungssteuer
Die Gemeinde Lichtentanne erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften der Satzung vom 26.11.2001.
Der Vergnügungssteuer unterliegen Spielgeräte mit und ohne Gewinnbeteiligung. Die Steuer für Spielgeräte wird als Pauschalsteuer nach festen Sätzen erhoben. Der Steuersatz beträgt für das Aufstellen eines Gerätes für jeden angefangenen Kalendermonat und je technisch selbständiger Spieleinrichtung
- bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit: 25,00 Euro
- bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit: 13,00 Euro.
Desweiteren wird eine Pauschalsteuer für Veranstaltungen nach der Größe des genutzten Raumes bzw. der genutzten Fläche erhoben.
Der Steuersatz beträgt 1,00 Euro je 10 qm; je Veranstaltung jedoch mindestens 13,00 Euro. Die Steuerpflicht entsteht zu Beginn der Veranstaltung bzw. mit Aufstellung des Gerätes.
Vergnügungen die in der Gemeinde veranstaltet werden, sind spätestens 3 Werktage vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde anzumelden.