Verlust eines Personaldokumentes
Haben Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass verloren oder wurden Ihnen diese Dokumente gestohlen, so sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen. Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn Sie das verloren gegangene Dokument wiederfinden sollten.
Wurde Ihr Dokument vermutlich gestohlen, so melden Sie den Diebstahl zusätzlich der Polizei.
Für die Erstellung einer Verlustanzeige ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Rechtsvorschriften:
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Passgesetz (PassG), Personalausweisverordnung (PAuswV),
notwendige Unterlagen:
- evtl. vorhandenes Dokument, Führerschein, Geburts- oder Eheurkunde