Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Antragsberechtigt ist jede Person oder Firma. Die Beantragung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Die Antragstellung kann über ein Online-Portal erfolgen (siehe Führungszeugnis online beantragen).
Die Auskünfte werden nach der Art ihrer Bestimmung unterschieden:
Belegart 1 – Auskunft erhält der Antragsteller persönlich zugesandt
Belegart 9 – Auskunft wird an die betreffende Behörde direkt übersandt
notwendige Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass
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Belegart 9 – Auskunft an Behörde
Anschrift der Behörde
Angabe des Verwendungszweckes
Bearbeitungszeit:
bis zu ca. 4 Wochen
Gebühren:
13,00 Euro