Beglaubigung von Dokumenten, Unterschriften, Handzeichen
Allgemeine Informationen
Wir beglaubigen Kopien von Zeugnissen, Urkunden bzw. Dokumenten sowie Unterschriften, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss.
Nicht beglaubigt werden Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist und Dokumente, deren Original Änderungen aufweist.
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §§ 33 und 34
Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Lichtentanne
Notwendige Unterlagen
Vorlage des Originals und der Kopien
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
5,00 Euro
Ansprechpartner
Gemeinde LichtentanneFrau Reek
EG rechts
(0375) 5697-116