Beglaubigung von Dokumenten, Unterschriften, Handzeichen


Allgemeine Informationen

Wir beglaubigen Kopien von Zeugnissen, Urkunden bzw. Dokumenten sowie Unterschriften, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss.


Nicht beglaubigt werden Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist und Dokumente, deren Original Änderungen aufweist.


Rechtsgrundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §§ 33 und 34

Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Lichtentanne


Notwendige Unterlagen


Gebühren

5,00 Euro


Ansprechpartner

Gemeinde Lichtentanne

 

Frau Reek
EG rechts
Telefon (0375) 5697-116