Feuerwerk abbrennen
Allgemeine Informationen
Informationen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen und Erwerb eines Feuerwerkes erhalten Sie im Bereich Ordnung & Sicherheit.
Rechtsgrundlagen
§ 24 Abs. 1 der 1. SprengV
§ 22 Abs. 1 der 1. SprengV
§ 23 Abs. 1 und 2 der 1. SprengV
Notwendige Unterlagen
Antrag Abbrennen Feuerwerk
Ansprechpartner
Gemeinde LichtentanneHerr Ludwig
EG rechts
(0375) 5697-120
Formulare
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Antrag zum Abbrennen eines Feuerwerkes