Hund anmelden, abmelden
Allgemeine Informationen
Steuerpflicht
Steuerpflichtig ist, wer einen über 3 Monate alten Hund hält.
Pflichten zur An- und Abmeldung von Hunden
Anmeldepflicht
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne anzumelden.
Abmeldepflicht
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder verendet ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde Lichtentanne weggezogen ist, bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Wird diese Frist versäumt, wird die Steuer bis Ende des Monats berechnet, in dem die Abmeldung eingeht.
Die Fristen für die An- und Abmeldung betragen 2 Wochen nach Aufnahme / Verendung / Tötung.
Wohnungswechsel, Hundezeichen, Ersatzhunde
Wohnungswechsel
Bei Wohnungswechsel von Hundehaltern wird um Angabe der neuen Anschrift gebeten.
Hundezeichen
Jeder steuerpflichtige Hund muss stets das für ihn gültige Hundezeichen tragen. Verloren gegangene Hundezeichen werden gegen Gebühr ersetzt.
Ersatzhunde
Wird anstelle eines nachweislich verendeten oder getöteten Hundes vom selben Halter ein anderer Hund angeschafft, so ist der verendete oder getötete Hund bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne abzumelden. Der angeschaffte Hund ist ebenso bei der Gemeindeverwaltung Lichtentanne anzumelden.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuerstazung der Gemeinde Lichtentanne
Gebühren
50,00 Euro pro Kalenderjahr für den ersten Hund
60,00 Euro pro Kalenderjahr für jeden weiteren Hund
300,00 Euro pro Kalenderjahr für gefährliche Hunde
Ansprechpartner
Gemeinde LichtentanneFrau Mehnert
2. OG rechts
(0375) 5697-123
Abmeldung Hund