Meldebescheinigung
Allgemeine Informationen
Mit der Meldebescheinigung wird Ihr aktueller Wohnsitz nachgewiesen.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält zusätzlich Angaben über Familienstand und den gesamten Aufenthaltszeitraum in der Gemeinde Lichtentanne.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Beantragung durch persönliche Vorsprache oder mit Vorlage einer Vollmacht vom Betroffenen
Gebühren
12,00 Euro
Ansprechpartner
Gemeinde LichtentanneFrau Reek
EG rechts
(0375) 5697-116