Reisegewerbekarte beantragen
Allgemeine Informationen
Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes benötigt.
Ihr Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug senden Sie bitte an folgende Adresse:
Gemeinde Lichtentanne, Gewerbeamt
Hauptstraße 69
08115 Lichtentanne
(Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Einwohnermeldebehörde.)
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie kostenfrei beim
Finanzamt Zwickau-Land
Äußere Schneeberger Str. 62
08056 Zwickau
Tel. 0375 / 44-400
Notwendige Unterlagen
Antrag
gültiger Personalausweis mit aktueller Wohnadresse bzw.
gültiger Reisepass mit Meldebescheinigungaktuelles Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
ein aktuelles Foto im Passbildformat
Gesundheitszeugnis (beim Umgang mit unverpackten Lebensmitteln oder Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln gem. § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz))
Bearbeitungsdauer
mindestens 3 WochenAnsprechpartner
Gemeinde LichtentanneFrau Gleißl
EG rechts
(0375) 5697-134
Erteilung/ Änderung/ Verlängerung oder Erweiterung einer Reisegewerbekarte