Wohnung Statuswechsel
Allgemeine Informationen
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so ist die vorwiegend benutzte Wohnung immer die Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt des Einwohners). Eine Änderung des Status einer Wohnung liegt vor, wenn
die Hauptwohnung zur Nebenwohnung oder
die Nebenwohnung zur Hauptwohnung
erklärt werden soll.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Notwendige Unterlagen
Personalausweis und/oder Reisepass
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Gemeinde LichtentanneFrau Reek
EG rechts
(0375) 5697-116
Formulare
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Mitteilung Änderung Hauptwohnung