Vergnügungssteuer
Allgemeine Informationen
Der Vergnügungssteuer unterliegen Spielgeräte mit und ohne Gewinnbeteiligung. Die Steuer für Spielgeräte wird als Pauschalsteuer nach festen Sätzen erhoben.
Desweiteren wird eine Pauschalsteuer für Veranstaltungen nach der Größe des genutzten Raumes bzw. der genutzten Fläche erhoben.
Die Steuerpflicht entsteht zu Beginn der Veranstaltung bzw. mit Aufstellung des Gerätes.
Vergnügungen, die in der Gemeinde veranstaltet werden, sind spätestens 3 Werktage vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde anzumelden.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Spielgeräte:
13 v. H. des Einspielergebnisses, mindestens 23 Euro für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit pro Kalendermonat
35,00 Euro für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit pro Kalendermonat
500,00 Euro für Spielgeräte mit Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Verherrlichung/Verharmlosung des Krieges
Veranstaltungen:
1,00 Euro je 10 m² Fläche, mindestens 20,00 Euro pro Veranstaltung
Ansprechpartner
Gemeinde LichtentanneFrau Mehnert
2. OG rechts
(0375) 5697-123