Wohnsitz anmelden, abmelden, ummelden
Allgemeine Informationen
Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich. Jedoch kann eine Person aus der Familie unter Vorlage der Dokumente die Anmeldung für alle Familienmitglieder vornehmen.
Wohnsitz anmelden
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich.
Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen. Der Betreuerausweis oder der Gerichtsbeschluss ist bei der Meldebehörde vorzulegen.
Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, ist die überwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung.
Wohnsitzanmeldung online
Ab sofort ist die Wohnsitzanmeldung auch online über das Serviceportal wohnsitzanmeldung.gov.de möglich. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen:
BundID-Konto
gültiger Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion inkl. PIN
NFC-fähiges Smartphone oder USB-Kartenlesegerät
AusweisApp
Wohnungsgeberbestätigung (sofern Sie zur Miete wohnen)
Wohnsitz ummelden
Bei einem Umzug innerhalb unserer Gemeinde melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen im Einwohnermeldeamt.
Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, bedarf es der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.
Wohnsitz abmelden
Eine Abmeldung wird erforderlich, wenn jemand aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Anmeldung Wohnsitz: §§ 17 Abs. 1 und 21 BMG
Ummeldung Wohnsitz: § 17 BMG
Abmeldung Wohnsitz: § 17 Abs. 2 BMG
Notwendige Unterlagen
Personalausweis und/oder Reisepass
Anmeldung / Ummeldung
Wohnungsgeberbestätigung
Anmeldung Minderjährige
Geburtsurkunde bei Kindern ohne gültiges Dokument
Einwilligungserklärung Sorgeberechtigte zum Umzug
Ummeldung Minderjährige
Einwilligungserklärung Sorgeberechtigte zum Umzug
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Gemeinde LichtentanneFrau Reek
EG rechts
(0375) 5697-116
Formulare
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Anmeldung neuer Wohnsitz
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Anmeldung neuer Wohnsitz, Beiblatt weitere Wohnungen
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Einwilligung Sorgeberechtigter zum Umzug Kind
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Wohnungsgeberbestätigung