Familienpass beantragen
Allgemeine Informationen
Seit mehr als 25 Jahren gibt es den Familienpass des Freistaates Sachsen. Damit können Familien Museen, Schlössern, Burgen und Parks besuchen.
Wer erhält einen Familienpass?
Wie lange gilt der Familienpass?
Für welche Einrichtungen des Freistaates Sachsen gilt der Familienpass?
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses
Nachweis über den Wohnsitz in Sachsen (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Bescheinigung, aus der sich der Wohnsitz ergibt), eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder und gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis des Kindes
Ansprechpartner
Gemeinde LichtentanneFrau Weinper
EG rechts
(0375) 5697-132
Formulare
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses