Kirchenaustritt
Allgemeine Informationen
Vereinbaren Sie einen Temin in Ihrem Wohnsitz-Standesamt. Dort können Sie die Erklärung zum Kirchenaustritt abgeben.
Hinweis:
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Kirchenaustritt wirksam geworden ist.
Mitteilungen über den Kirchenaustritt erfolgen durch das Standesamt an die zuständige Meldebehörde und an die zuständige Kirchverwaltung.
Rechtsgrundlagen
Sächsisches Kirchensteuergesetz (SächsKiStG)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Bescheinigung des Standesamtes über Aufnahme einer Niederschrift über eine mündliche Austrittserklärung (nach § 3 Abs. 1 SächsKiStG):
25 Euro/Person
Bescheinigung über den Kirchenaustritt durch Ausfertigung der Niederschrift über eine mündliche Austrittserklärung:
10 Euro/Person
Ansprechpartner
Amt für Innere Verwaltung, Ordnung und Sicherheit, BrandschutzFrau Schneider
1. OG
(0375) 5697-125
Frau Weinper
EG rechts
(0375) 5697-132