Vaterschaftsanerkennung


Allgemeine Informationen

Wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist, ist der Ehemann automatisch der Vater des Kindes. In diesem Fall muss keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen.


Wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um auf der Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Kindesmutter. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können beim Jugendamt, gegenüber einem Notar oder beim Standesamt erklärt werden. Persönliche Vorsprache ist erforderlich.


Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz


Notwendige Unterlagen

Für die Anerkennungserklärung des Vaters:


Für die Zustimmungserklärung der Mutter:

Für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel gesetzlicher Vertreter minderjähriger Eltern):

 

Hinweis: Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Erkundigen Sie sich darüber bei der zuständigen Stelle.
 


Gebühren

Bei Erklärung vor dem Standesamt 30,00 Euro


Ansprechpartner

Amt für Innere Verwaltung, Ordnung und Sicherheit, Brandschutz

 

Frau Schneider
1. OG
Telefon (0375) 5697-125

Frau Weinper
EG rechts
Telefon (0375) 5697-132