Vaterschaftsanerkennung
Allgemeine Informationen
Wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist, ist der Ehemann automatisch der Vater des Kindes. In diesem Fall muss keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um auf der Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Kindesmutter. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können beim Jugendamt, gegenüber einem Notar oder beim Standesamt erklärt werden. Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Notwendige Unterlagen
Für die Anerkennungserklärung des Vaters:
Personalausweis oder Reisepass
eigene Geburtsurkunde
vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Für die Zustimmungserklärung der Mutter:
Personalausweis oder Reisepass
vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel gesetzlicher Vertreter minderjähriger Eltern):
Personalausweis oder Reisepass
beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung abgegeben wird
eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
Hinweis: Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Erkundigen Sie sich darüber bei der zuständigen Stelle.
Gebühren
Bei Erklärung vor dem Standesamt 30,00 Euro
Ansprechpartner
Amt für Innere Verwaltung, Ordnung und Sicherheit, BrandschutzFrau Schneider
1. OG
(0375) 5697-125
Frau Weinper
EG rechts
(0375) 5697-132