Befreiung von der Ausweispflicht
Allgemeine Informationen
Wenn Sie volljährig sind, benötigen Sie in Deutschland einen Personalausweis oder einen Pass. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Ausweispflicht befreit werden, wenn Sie keinen Ausweis beantragen oder nutzen können.
Sie können die Befreiung als Vormund, in Vertretung oder als bevollmächtigte Person beantragen, wenn die betroffene Person es nicht selbst tun kann. Die Befreiung dient zur Erleichterung für Betroffene. Menschen, die zum Beispiel schwer erkrankt oder pflegebedürftig sind.
Voraussetzungen
Die genauen Voraussetzungen sind sehr individuell und hängen von Ihrem Einzelfall ab. Die nachfolgenden Voraussetzungen können zu einer Befreiung führen:
Sie oder die betroffene Person ist voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtungen untergebracht.
Sie oder die betroffene Person können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
Auch andere Voraussetzungen können zu einer Befreiung führen. Weitere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Notwendige Unterlagen
alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der betroffenen Person
ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung, aus der hervorgeht, dass die betroffene Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann
Wenn Sie die betroffene Person betreuen, zusätzlich: Ihr Personalausweis oder Reisepass und Ihren Betreuerausweis
Wenn Sie von der betroffenen Person bevollmächtigt wurden, zusätzlich: Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Vollmacht
Ansprechpartner
Amt für Innere Verwaltung, Ordnung und Sicherheit, BrandschutzFrau Reek
EG rechts
(0375) 5697-116
Befreiung von der Ausweispflicht