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Verunreinigungen durch Hunde

Auf Grund steigender Anzeigen zu hinterlassenem Hundekot im gesamten Gemeindegebiet weist das Ordnungsamt Lichtentanne auf die Einhaltung des § 4 der gültigen Polizeiverordnung hin:

  1. Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, Flächen die regelmäßig von Menschen genutzt werden, durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.
  2. Die dennoch verursachten Verunreinigungen sind von den jeweiligen Tierführern unverzüglich zu beseitigen.
  3. Hundehalter bzw. -führer sind verpflichtet, ein geeignetes Hilfsmittel (z. B. Plastiktüte,
    Schachtel) für die Aufnahme und den Transport von Hundekot mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,- EUR geahndet werden.

Anzeigen zu Verursachern von Hundekotverunreinigungen nimmt das Ordnungsamt Lichtentanne unter Telefon 0375 / 5697113 entgegen.