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Schulwegkontrollen

Die Polizeidirektion Zwickau führt zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 in der Zeit zwischen 11.08. und 29.08.2025 Schulwegkontrollen im Direktionsbereich durch.

Nach sechs Wochen Sommerferien beginnt für die sächsischen Schulkinder am kommenden Montag wieder die Schule. 
Die Polizeidirektion Zwickau rückt deshalb in den ersten Unterrichtswochen die Sicherheit auf den Schulwegen in einen besonderen Fokus.

Zwischen dem 11. und 29. August 2025 führen Beamtinnen und Beamte Kontrollen vor den Schulen im Landkreis Zwickau und im Vogtlandkreis durch. Dabei wird insbesondere das Tempolimit überwacht, dass vor Schulen meistens 30 oder 50 km/h beträgt.

Die Polizei weist zur Sicherheit der Schulkinder auf eine wichtige Regel hin: Die eingeschaltete Warnblinkanlage bei Bussen ist mit konkreten Verhaltensweisen für alle Kraftfahrer verbunden.

Nähert sich ein Linienbus oder ein Schulbus einer Haltestelle mit eingeschalteter Warnblinkanlage, so dürfen, laut Paragraf 20 der Straßenverkehrsordnung (StVO), diese Busse nicht überholt werden.
Stehen die Busse dann mit Warnblinkanlage an der Haltestelle, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und mit erheblichem Sicherheitsabstand an ihnen vorbeigefahren werden. Diese Regel gilt auch für den Gegenverkehr.