Wunschkennzeichen, Reservierung verlängern
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sie haben sich ein Wunschkennzeichen reservieren lassen, aber die Anmeldung des Fahrzeugs verzögert sich? Bei den meisten Kfz-Zulassungsbehörden können Sie eine Verlängerung der Reservierung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Reservierungsdauer und die mögliche Verlängerung des Reservierungszeitraumes in den einzelnen Kfz-Zulassungsbehörden sehr unterschiedlich geregelt sein kann.
Hinweis: Auch bei einer Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf die spätere Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens.
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die Verlängerung der Reservierung können Sie je nach Angebot der Behörde persönlich, schriftlich, telefonisch oder online beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis beziehungsweise
- Reisepass mit Meldebescheinigung
Frist/Dauer
Wie lange ein Kennzeichen reserviert werden kann und um welchen Zeitraum sich die Reservierung verlängern lässt, hängt von der Regelung in der jeweiligen Kfz-Zulassungsbehörde ab. Die genauen Zeiträume erfragen Sie am besten dort.
Kosten
- für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens: EUR 10,20
- für eine Vorabreservierung: zusätzlich EUR 2,60
Rechtsgrundlage
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zuteilung von Kennzeichen
- Anlage 2 FZV – Erkennungsnummern der Kennzeichen
- Anlage 4 FZV – Ausgestaltung der Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 21.11.2022