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Produktsicherheit allgemein

Allgemeine Informationen

Es dürfen im EU-Binnenmarkt nur sichere Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden. Als sicheres Produkt gilt, welches bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Das können technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte sein, unter anderem Kinderspielzeug, Elektroartikel, Sport-, Freizeit- und Hobbygeräte (einschließlich Sportboote), Haushalt- und Gartengeräte, Dekoartikel, Heimwerkergeräte und Werkzeuge, Möbel und Büroausstattungen, Persönliche Schutzausrüstungen (Schutzbrillen, Schutzhandschuhe, …), Gasverbrauchseinrichtungen (Gasherde, Gasheizkessel, …), Maschinen und Aufzugsanlagen, Druckbehälter und Aerosolverpackungen, Explosionsgeschützte Geräte, Medizinprodukte sowie »1000 kleine Dinge« des täglichen Bedarfs vom Feuerzeug bis zum Schnellkochtopf.

Sofern keine spezielle Regelung existiert, greift die allgemeine Produktsicherheit.

Ein CE-Zeichen ist für viele Produktgruppen vorgesehen und in den speziellen Regelungen enthalten.
Eine CE-Kennzeichnung darf nicht verwendet werden, wenn sie nicht vorgeschrieben ist.

Die allgemeine Produktsicherheit gilt unter anderem nicht für:

  • Antiquitäten,
  • gebrauchte Produkte, die instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet wurden,
  • Lebensmittel, Futtermittel,
  • Medizinprodukte.

Da die Beschreibung für die allgemeine Produktsicherheit sehr vieles beinhaltet, fragen Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Fallen Ihnen bei Produkten Gefährdungen chemischer oder mechanischer Art auf, kontaktieren Sie uns. Wir prüfen den Artikel und ergreifen Maßnahmen.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025

Ortsauswahl

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