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Produktsicherheit von Sportbooten, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Sicherheitsvorschriften und Abgasemmissionen für Sportboote kontrolliert.

Kennzeichnungspflicht

Am Sportboot sind Identifikationsnummer mit Ländercode, Baujahr und Herstellercode anzugeben.
Die Bestätigung der Konformität mit den geltenden Vorschriften ist durch Anbringen des CE-Zeichens zu vermitteln.

Haben Sie Fragen oder Hinweise dazu, wenden Sie sich gern an die unten genannte Auskunftsstelle.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025

Ortsauswahl

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