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Produktsicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Marktüberwachung werden gemäß der ATEX-Richtlinie Regelungen zu grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen von Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen überwacht. Die Regelungen betreffen dabei Geräte und Komponenten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, inbesondere deren Zündungsgefahr durch elektrische oder thermische Wirkung. Die Betriebssicherheit und damit verbunden die Vermeidung von Zündquellen bzw. der Bildung explosionsfähiger Atmösphäre gehörden ebenfalls zum Aufgabenumfang.

Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunfststelle.

Kennzeichnungspflicht

Es muss die Bestätigung der Konformität durch Anbringen des CE-Zeichens an den Geräten bzw. Schutzsystemen vorliegen.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt, Einsatzort und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025

Ortsauswahl

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