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Produktsicherheit für Aufzüge, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Regelungen für Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile überprüft, welche dauerhaft in Gebäude eingebaut worden sind. Dieser Prüfbereich gilt nicht für deren Einfuhr, lediglich für bereits verbaute Produkte.

Kennzeichnungspflicht

Durch Anbringen des CE-Zeichens bestätigt der Hersteller die Einhaltung bestehender Richtlinien.

Haben Sie zur Produktsicherheit für Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile Fragen oder Hinweise, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Einbauort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Produktdatenblatt, Herstellerangaben, Installationsfirma

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025

Ortsauswahl

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