Produktsicherheit von unter Druck stehenden Geräten, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen an nicht bewegliche Druckgeräte > 0,5 bar überwacht, z. B. Dampfkessel, Rohrleitungen, Druckbehälter und Sicherheitsteile.
Kennzeichnungspflicht
Es ist die Bestätigung der Konformität mit den geltenden Vorschriften durch Anbringen des CE-Zeichens am Produkt nachzuweisen.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Druckgeräten, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025