Produktsicherheit von Stoffen und Stoffgemischen, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die eingeführten oder in der EU produzierten chemischen Stoffe und Stoffgemische überwacht.
Grundlage dafür ist die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. REACH steht übersetzt für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit. So müssen alle Stoffe oder Stoffgemische bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden, die in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden. Das folgt dem Prinzip no data, no market.
Aufgrund der eingereichten technischen Dossiers werden die Stoffe bewertet.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Stoffen und Stoffgemischen oder deren Registrierung, so wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 44
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Stoff oder Stoffgemisch mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls chemische Beschreibung
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025