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Produktsicherheit von Stoffen und Stoffgemischen, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die eingeführten oder in der EU produzierten chemischen Stoffe und Stoffgemische überwacht.
Grundlage dafür ist die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. REACH steht übersetzt für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit. So müssen alle Stoffe oder Stoffgemische bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden, die in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden. Das folgt dem Prinzip no data, no market.
Aufgrund der eingereichten technischen Dossiers werden die Stoffe bewertet.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Stoffen und Stoffgemischen oder deren Registrierung, so wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 44

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Stoff oder Stoffgemisch mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls chemische Beschreibung

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025

Ortsauswahl

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