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Produktsicherheit für die Schaffung eines Rahmens von Ökodesign-Anforderungen nachhaltiger Produkte, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Haben Sie zur umweltgerechten Gestaltung nachhaltiger Produkte, sogenannte Ökodesign-Rahmenverordnung, Fragen oder Hinweise, wenden Sie sich gern an die unten genannte Auskunftsstelle.

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte überwacht. Dies betrifft Gegenstände, deren Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst.

Die Verordnung stellt ebenfalls Anforderungen, welche den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken. Diese sollen der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und einer Verlängerung der Lebensdauer dienen. Dazu zählen: Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Recycling, Informationen über den CO2-Abdruck bzw. Umweltfußabdrucks.

Verschiedene Produktgruppen müssen dabei Vorgaben für Effizienzwerte, Bereitstellung von Software-Updates, Informationen zur Repaierbarkeit einhalten, ebenso wie die Energieverbauchskennzeichnung.
Die Vernichtungsverbot nicht verkaufter Kleidung und Schuhe wird ab Juli 2026 gelten.

Für die Produktgruppen werden spezifische Produktverordnungen in Kraft treten. Die ersten sollen Ende 2025 kommen. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025

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