Produktsicherheit für die Schaffung eines Rahmens von Ökodesign-Anforderungen nachhaltiger Produkte, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Haben Sie zur umweltgerechten Gestaltung nachhaltiger Produkte, sogenannte Ökodesign-Rahmenverordnung, Fragen oder Hinweise, wenden Sie sich gern an die unten genannte Auskunftsstelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte überwacht. Dies betrifft Gegenstände, deren Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst.
Die Verordnung stellt ebenfalls Anforderungen, welche den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken. Diese sollen der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und einer Verlängerung der Lebensdauer dienen. Dazu zählen: Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Recycling, Informationen über den CO2-Abdruck bzw. Umweltfußabdrucks.
Verschiedene Produktgruppen müssen dabei Vorgaben für Effizienzwerte, Bereitstellung von Software-Updates, Informationen zur Repaierbarkeit einhalten, ebenso wie die Energieverbauchskennzeichnung.
Die Vernichtungsverbot nicht verkaufter Kleidung und Schuhe wird ab Juli 2026 gelten.
Für die Produktgruppen werden spezifische Produktverordnungen in Kraft treten. Die ersten sollen Ende 2025 kommen. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025