Produktsicherheit von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Bestimmungen zur Verhinderung von Missbrauch sind der Zugang zu und der Besitz von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe beschränkt und unterliegen strengen Regelungen. Diese Regelungen betreffen insbesondere den Handel mit bestimmten Stoffen, wobei unter anderem Überprüfungen von Kaufinteressenten und der Dokumentation von Transaktionen vorgenommen werden müssen.
Sind Ihnen verdächtige Vorgänge aufgefallen? Haben Sie Fragen zur Überprüfung des gewerblichen Zwecks oder zur Dokumentation, so wenden ie sich vertrauensvoll an uns oder direkt an das Landeskriminalamt.
Bei Fragen oder Hinweisen zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Produktsicherheit
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu den Händlerpflichten per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und zur Angebotsart bzw. technischen Kaufformalitäten mit.
Bei auffälligem Verhalten von Kaufinteressenten oder Diebstahl von Ausgangsstoffen wenden Sie sich bitte umgehend an das Landeskriminalamt.
Erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls Käuferdaten, Mengenangaben des betreffenden Ausgangsstoffes.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025