Produktsicherheit für Textilien und Textilkennzeichnung, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Bei Fragen oder Hinweisen zur Textilkennzeichnung wie etwa fehlende Etikettierung oder falsche Angaben zu den verarbeiteten Fasern wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen an die Textilkennzeichnung, das heißt der Art und Weise der Deklaration der Faserzusammensetzung von Textilien, kontrolliert.
Fasertyp und Faseranteil müssen in absteigender Reihenfolge mit ihren Gewichtsprozenten angegeben werden. Pflegehinweise sind nicht vorgeschrieben. Für den Verkauf in Deutschland sind die Angaben in deutscher Sprache aufzudrucken. Die Bezeichnungen der Fasern sind vorgegeben. Die Etikettierung und Kennzeichnung muss dauerhaft, gut lesbar, sichtbar und zugänglich sein. Einnähen oder Anhängen mittels Schlaufe (Hangtags) ist möglich.
Speziell Fragen der Produktsicherheit betreffen insbesondere Kordeln bei Kinderbekleidung. Hierbei ist zu beachten, dass Kordeln bei Kleidung für Kinder unter 14 Jahren im Bereich von Hals, Hüfte und Fußgelenken schnell zu Fallen werden können. Ein Hängenbleiben an Rutschen oder Schaukeln kann so schnell zur lebensbedrohlichen Gefahr werden.
Solche Fälle fallen unter die allgemeine Produktsicherheit und werden von den Marktüberwachungsbehörden regelmäßig aus dem Verkehr gezogen.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Produktsicherheit
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
Schreiben Sie uns gerne mit konkreten Angaben zum Produkt und Kauf- bzw. Angebotsort.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025