Hochschulabschlussdokumente erhalten
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Mit Bestehen der Hochschulabschlussprüfung (Bachelor-, Masteroder Diplomprüfung) stellt Ihnen die zuständige Hochschule die Hochschulabschlussdokumente aus.
Haben Sie, gemäß der Regelungen der geltenden Prüfungsordnung, die Hochschulabschlussprüfung – Bachelor-, Master-, oder Diplomprüfung – bestanden, stellt Ihnen die zuständige Hochschule die Hochschulabschlussdokumente aus.
Dazu gehören:
- Die Urkunde über die Verleihung des Hochschulgrades.
- Das Zeugnis über die bis zur Hochschulabschlussprüfung nachgewiesenen Studienleistungen.
- Das Diploma Supplement entsprechend dem "Diploma Supplement Model" von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES mit Einzelheiten über das dem Abschluss zugrundeliegende Studium.
- Eine englischsprachige Übersetzung der Urkunde über die Verleihung des Hochschulgrades.
- Eine sorbischsprachige Fassung der Verleihungsurkunde und des Zeugnisses für Sorbinnen und Sorben auf Wunsch beziehungsweise auf Antrag.
Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen
Universitäten
Technische Universität Dresden
Kontaktstelle: ServiceCenterStudium
E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de
Telefon: +49 351 463-42000
Technische Universität Chemnitz
Kontaktstelle: Zentrales Prüfungsamt
E-Mail-Adresse: zpa@tu-chemnitz.de
Telefon: +49 371 53177777
Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Kontaktstelle: Prüfungsamt
E-Mail-Adresse: dezernat.studienangelegenheiten@htw-dresden.de
Telefon: +49 351 4623992
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Kontaktstelle: Zentrales Prüfungsamt
E-Mail-Adresse: zentrales.pruefungsamt@htwk-leipzig.de
Telefon: +49 341 3076 5000
Hochschule Mittweida
Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studang@hs-mittweida.de
Hochschule Zittau/ Görlitz
Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales
E-Mail-Adresse:pruefungsamt_zi@hszg.de oder pruefungsamt_gr@hszg.de
Telefon: +49 3583 612-3041
Westsächsische Hochschule Zwickau
Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten
E-Mail-Adresse: pruefungsamt@fh-zwickau.de
Telefon: +49 375-536 1183
Kunst- und Musikhochschulen
Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig
Kontaktstelle: Prüfungsamt
Telefon: +49 341-2144621
Palucca-Hochschule für Tanz Dresden
Kontaktstelle: Studentenbüro
E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu
Telefon: +49 351 25906-20, -21, -75
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Kontaktstelle: Referat für Studierendenangelegenheiten
E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de
Telefon: +49 35144022140 oder -2219
Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
Internetadresse: www.hfmdd.de
E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de
Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.
Zuständige Stelle
Die entsprechende Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind.
Voraussetzungen
- Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen und die Hochschulabschlussprüfung bestanden.
Verfahrensablauf
- In der Regel werden die Hochschulabschlussdokumente nach Feststellung der bestandenen Hochschulabschlussprüfung von Amts wegen erstellt.
Erforderliche Unterlagen
- Anträge auf Ausfertigung der Abschlussdokumente erhalten Sie beim zuständigen Prüfungsamt der Hochschule.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 16 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Amtliche Bekanntmachungen der Hochschulen
- § 40 Absatz 1 und 2 SächsHSG – Hochschulgrade
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 20.01.2025