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Auskunft zur Sanierungssatzung beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in eine Sanierungssatzung Einsicht nehmen möchten oder Auskunft über den Inhalt wünschen, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.

Die Sanierungssatzung enthält die rechtsverbindliche räumliche Festsetzung eines Gebietes, in dem städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Sinne des § 136 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden sollen. Durch die Maßnahmen sollen städtebauliche Missstände behoben werden. Nach Beschluss der Gemeinde über die Sanierungssatzung ist diese zur Einsichtnahme bereitzuhalten und auf Verlangen Auskunft über den Inhalt zu geben.

Im Vorfeld des Beschlusses über die Sanierungssatzung sollte die Sanierung mit Betroffenen und öffentliche Aufgabenträgern erörtert worden sein. Dies kann über das Zentrale Landesportal für Raumordnung und Bauleitplanung erfolgen (siehe –> Weitere Informationen).

Zuständige Stelle

ortszuständige Gemeinde in Sachsen, für deren Gebiet die Sanierungssatzung beschlossen wurde

Voraussetzungen

  • Jede/-r kann Einsicht in die Sanierungssatzung nehmen.

Verfahrensablauf

  • Ihre Gemeinde informiert darüber, wo und wann Sie die Sanierungssatzung einsehen können.

Erforderliche Unterlagen

  • Sofern Sie Auskunft zu einem konkreten Grundstück wünschen, sollten Sie Angaben zu dem entsprechenden Grundstück, zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer machen.

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

  • § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans
  • § 136 BauGB – Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
  • § 142 BauGB – Sanierungssatzung
  • § 143 BauGB – Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 21.08.2025

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