Entwicklungssatzung, Auskunft beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sie können die Entwicklungssatzung mit Begründung und der Bezeichnung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs bei der Gemeinde einsehen und erhalten auf Verlangen Auskunft über den Inhalt.
Die Entwicklungssatzung nach Baugesetzbuch (BauGB) enthält rechtsverbindliche Festlegungen für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung innerhalb des Gemeindegebiets. Die Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets erstmalig entwickeln oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zuführen.
Zuständige Stelle
Ortszuständige Gemeinde in Sachsen, für deren Gebiet die Entwicklungssatzung beschlossen wurde.
Voraussetzungen
- keine
Jede/-r kann bei der Gemeinde Einsicht nehmen und Auskunft verlangen.
Verfahrensablauf
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Entwicklungssatzungen über das Internet oder vor Ort in der Gemeindeverwaltung einsehen.
Möchten Sie die Entwicklungssatzungen vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der Gemeindeverwaltung vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen
Sofern Sie Auskunft über ein bestimmtes Grundstück wünschen, geben Sie bitte die Adresse, Grundstücks- oder Flurstücksnummer an.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 165 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 BauGB - Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 21.08.2025