Maßnahmen der Sozialen Stadt, sich am Entwicklungskonzept beteiligen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sie können sich als privat Betroffener, zum Beispiel als Eigentümer, Mieter, Pächter an den vorbereitenden Untersuchungen für die Festlegung eines Gebiets, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt nach dem Baugesetzbuch durchgeführt werden sollen, beteiligen.
Das Entwicklungskonzept für das Gebiet wird durch Beschluss der Gemeinde festgelegt. Die Beteiligung ist in Sachsen im Regelfall über das Zentrale Beteiligungsportal möglich.
Zuständige Stelle
ortszuständige Gemeinde in Sachsen, auf derem Gebiet Maßnahmen der Sozialen Stadt geplant sind
Voraussetzungen
- Sie sind in irgendeiner Form, zum Beispiel als Eigentümer, Mieter oder Pächter betroffen.
Verfahrensablauf
- Der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung für die Erstellung eines Entwicklungskonzepts im Rahmen der Sozialen Stadt wird öffentlich bekanntgegeben. Ebenso wird angegeben, wie Sie sich beteiligen können.
- Nach Ablauf des Beteiligungszeitraumes werden die Stellungnahmen geprüft und ausgewertet.
- Ziel ist die Aufstellung eines Entwicklungskonzepts als Grundlage für die Festlegung eines Gebietes, in dem die Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
- Abgabe Ihrer Stellungnahme: innerhalb des von der Gemeinde für eine Beteiligung vorgegebenen Zeitraumes
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 137 Baugesetzbuch (BauGB) – Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
- § 171e BauGB – Maßnahmen der Sozialen Stadt
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 21.08.2025