Strahlenschutz, Kenntnisse bescheinigen lassen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz
Wenn Sie eine human- oder tiermedizinischen Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes oder Zahnarztes oder Tierarztes durchführen wollen, benötigen Sie den Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz.
Je nachdem, auf welchem Anwendungsgebiet Sie tätig werden wollen, benötigen Sie die jeweils erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz. Für die Bescheinigung der unterschiedlichen Kenntnisse sind verschiedene Stellen zuständig.
Hinweis: Sie müssen die Fachkunde im Strahlenschutz längstens alle fünf Jahre durch Teilnahme an einem geeigneten Aktualisierungskurs aktualisieren. Die Aktualisierung wird von der Behörde nicht bescheinigt.
Ansprechstellen
Auskunft und Beratung:
für Ärztinnen und Ärzte:
- Humanmedizin (Bereich Strahlentherapie, Nuklearmedizin): Landesärztekammer, strahlenschutz-fachkunde@slaek.de
- Zahnmedizin: Landeszahnärztekammer Sachsen, zahnaerztliche.stelle@lzk-sachsen.de
- Human-/Zahnmedizin (Bereich der Röntgeneinrichtungen): Landesdirektion Sachsen,
- Tiermedizin: Sächsische Tierärztekammer, Sächsische Landestierärztekammer - Strahlenschutz für Tierärzte (tieraerztekammer-sachsen.de)
für sonstiges medizinisches Personal:
- Humanmedizin:
- Röntgendiagnostik: Landesdirektion Sachsen
- Strahlentherapie, Nuklearmedizin: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- Zahnmedizin: Landeszahnärztekammer Sachsen, zahnaerztliche.stelle@lzk-sachsen.de
- Tiermedizin: Sächsische Tierärztekammer, Sächsische Landestierärztekammer - Strahlenschutz für Tierärzte (tieraerztekammer-sachsen.de)
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 53
Voraussetzungen
- Approbation als Arzt oder Berufsabschluss (sonstige medizinische Ausbildung)
- Erfolgreiche Teilnahme an Kenntniskursen je nach Anwendungsgebiet bzw. am Grundkurs im Strahlenschutz
- praktische Erfahrung beziehungsweise. theoretische Unter-/Einweisung vor Ort
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Antrag auf Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz bei der für Sie zuständigen Stelle.
- Die zuständige Behörde prüft den eingegangenen Antrag und wendet sich mit Fragen oder Nachforderungen an den von Ihnen angegebenen Ansprechpartner.
- Liegen die Kenntnisse im Strahlenschutz vor, stellt Ihnen die zuständige Behörde einen Bescheid und die zugehörige Kenntnisbescheinigung per Post zu.
Tipp: Sie können die Kenntnisse im Strahlenschutz auch für eine andere Person beantragen. Dann müssen Sie die Daten der anderen Person angeben und alle erforderlichen Unterlagen für diese andere Person einreichen. Die Bescheinigung wird an Ihre Adresse gesendet, und Sie müssen die Verwaltungskosten bezahlen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über den Berufsabschluss/Approbation als Arzt
- Teilnahmebescheinigungen zu Kenntniskursen beziehungsweise am Grundkurs im Strahlenschutz
- Nachweis über praktische Erfahrung beziehungsweise theoretische Unter-/Einweisung vor Ort
Bei im Ausland erworbener Qualifikation: Ausbildungsnachweise und Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Vergleichbarkeit erforderlich sind.
Frist/Dauer
keine
Kosten
- Gebührenrahmen von EUR 68,00 bis EUR 740,00
- Für die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation: Gebührenrahmen von EUR 100,00 bis EUR 400,00
Die Gebühr wird aufwandsbezogen festgelegt und nach Abschluss der Amtshandlung erhoben. Die notwendigen Zahlungsinformationen werden mit dem Bescheid mitgeteilt.
Rechtsgrundlage
- § 74 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) – Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen
- § 49 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 23.07.2025