Konzession für private Kranken- und Entbindungsanstalten sowie Nervenkliniken, Änderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Privatkrankenanstalt betreiben wollen, brauchen Sie dazu eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Für weiterführende Informationen zur Beantragung einer Konzession rufen Sie die Amt24-Leistung "Konzession für private Kranken- und Entbindungsanstalten sowie Nervenkliniken beantragen" auf (siehe –> Weitere Informationen). Änderungen der bereits ausgestellten Konzession stellen Sie hier über Amt24.
Eine Krankenanstalt im Sinne des Gewerberechts ist eine Einrichtung, die der Heilung und Pflege von Patienten dient und in der diese unter ständiger ärztlicher Betreuung stationär oder teilstationär behandelt, also auch untergebracht und verpflegt werden.
Als Konzessionsinhaber sind Sie dazu verpflichtet wesentliche Änderungen des Betriebes der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Wesentliche Änderungen können sein:
- Änderung der Geschäftsführung
- Änderung der ärztlichen Leitung oder stellvertretenden ärztlichen Leitung
- Umfirmierung
- Sonstige Änderungen, zum Beispiel:
- Änderung der Besitzverhältnisse,
- Neubau/Umbau/Erweiterung/Nutzungsänderung der Klinikgebäude beziehungsweise -räume,
- Erhöhung der Zahl der Patientenbetten,
- Änderung der Behandlungs- und Leistungsspektrum,
- Tätigwerden weiterer Belegärzte beziehungsweise deren Vertreter.
Hinweis: Führen die Änderungen dazu, dass die Privatkrankenanstalt von einem neuen Betreiber geführt wird, ist eine Neukonzessionierung zu beantragen. Ein Änderungsantrag ist hier nicht ausreichend.
Einheitlicher Ansprechpartner
Das Gewerbe fällt nicht unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren können deswegen nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 33
Voraussetzungen
- abhängig von den jeweiligen Änderungsgründen und entsprechend den jeweiligen Prüfungsvoraussetzungen bei der Konzessionserteilung (siehe –> Weitere Informationen)
Verfahrensablauf
Onlineantrag
Die Änderung Ihrer Konzession können Sie hier über Amt24 benatragen (siehe –> Onlineantrag).
- Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag und melden Sie sich mit Ihrer BundID oder MUK an.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (siehe –> Erforderliche Unterlagen).
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
Schriftlicher Antrag
- Alternativ können Sie die Konzessionsänderung schriftlich mit eigenständiger Unterschrift bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
Erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Änderung der Konzession müssen Sie je nach angezeigter Änderung in der Regel folgende Unterlagen beifügen (weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein):
Änderung des/der Vertreter der juristischen Person (Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG (Belegart OG)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes (Beantragung über gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder (www.vollstreckungsportal.de, nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes (nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsberechtigung für juristische Person (Kopie)
Änderung der ärztlichen Leitung oder stellvertretenden ärztlichen Leitung
- Benennung (Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift)
- Bestellungsvereinbarung (Kopie)
- Ärztlicher Anstellungsvertrag ohne Gehaltsangaben (Kopie)
- Approbationsurkunde (Kopie)
- Facharztnachweise (Kopie)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sächsischen Landesärztekammer (Original)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG (Belegart OG)
Umfirmierung
- Gesellschafterbeschluss
- Auszug aus dem Handelsregister
Sonstige Änderungen
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den konkreten Änderungen und werden Ihnen nach Antragstellung durch die zuständige Stelle mitgeteilt.
Achtung!
Die Konzession ersetzt nicht die weiteren für den rechtmäßigen Betrieb der Einrichtung erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen (zum Beispiel Baugenehmigung / bei Änderungen am Gebäude oder an Räumen Genehmigung der Nutzungsänderung).
Frist/Dauer
keine
Kosten
von EUR 170,00 bis EUR 2.100
Rechtsgrundlage
- § 30 Gewerbeordnung (GewO) - Privatkrankenanstalten
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – lfd. Nr. 46 Gewerberecht, Tarifstelle 5.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 28.05.2025