Ruherechtsentschädigung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Befinden sich auf Ihrem Grundstück Kriegsgräber mit dauerndem Ruherecht, können Sie als Grundstückseigentümer einen Antrag auf Ruherechtsentschädigung stellen. Dadurch werden die entstehenden Vermögensnachteile in Geld entschädigt.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen
Voraussetzungen
- eigenes Grundstück mit darauf befindlichen Kriegsgräbern
- Privatperson oder nicht-gebietskörperschaftlicher Antragssteller (beispielsweise Kirchen)
- Vermögensnachteil liegt vor (wesentliche Beeinträchtigung, der Nutzungsausfall übersteigt im Jahr der Belegung oder Antragstellung 5% der vereinnahmten Grabgebühren)
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Ruherechtsentschädigung über das bereitgestellte Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote) und fügen Sie entsprechende Nachweise/ Unterlagen bei (siehe –> Erforderliche Unterlagen).
- Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
Erforderliche Unterlagen
bei Erst- und Neufestsetzung:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Friedhofsordnung/-satzung
- Friedhofsgebührenordnung
- Erklärung über vereinnahmte Grabgebühren des Vorjahres
- Friedhofsplan
zusätzlich bei Erstfestsetzung:
- Belegungsplan Kriegsgräber M= 1:200 oder 1:100 (Ist-Zustand)
- Belegungsplan Zivilgräber M= 1:200 oder 1:100 (fiktive Planung)
- Grundbuchauszug als Eigentums- und Nutzungsnachweis
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 3 Gräbergesetz (GräbG) - Ruherechtsentschädigung
- §§ 4 und 5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz (GräbVwV)
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 18.07.2025