Anmeldung zur Grundschule im digitalen Pilotverfahren
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es im Vorjahr der Einschulung an einer Grundschule innerhalb des Schulbezirkes anmelden, in dem das Kind wohnt. Die Pflicht zur Anmeldung des Kindes obliegt den Eltern. Eltern im Sinne des Sächsischen Schulgesetzes sind die Personensorgeberechtigten.
Mit Klick auf den blauen Button (siehe –> Onlineantrag) gelangen Sie zur digitalen Schulanmeldung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei aktuell um ein Pilotverfahren handelt. Digitale Anmeldungen sind daher aktuell ausschließlich für folgende Schulen möglich:
- Grundschule Pulsnitz
- Grundschule Oberlichtenau
- Grundschule Halsbrücke
- Grundschule Niederschöna
- Grundschule Naußlitz
- 35. Grundschule Dresden „Heinrich Graf von Bünau“
- 81. Grundschule Dresden
- Grundschule „Am grünen Gleis“ Leipzig
- Grundschule Großzschocher (120. Grundschule) Leipzig
- Grundschule Erich Ohser Plauen
- Grundschulen Kuntzehöhe Plauen
- Grundschule Neundorf Plauen
Zuständig ist die Grundschule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt und die Sie im Rahmen des Anmeldeverfahrens auswählen. Welche Grundschulen sich in Ihrem Schulbezirk befinden, erfahren Sie von Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Anschrift und Kontaktdaten der zuständigen Grundschule werden Ihnen im Rahmen des Anmeldeverfahrens angezeigt. Darüber hinaus finden Sie die entsprechenden Angaben auch im Schulporträt der Sächsischen Schuldatenbank (siehe –> Weitere Informationen).
Weitere Hinweise
Mit der Schulanmeldung beginnt die Schuleingangsphase, in der die Kindergartenkinder gezielt auf die Schule vorbereitet werden. Mit der Anmeldung zur Grundschule ist eine ärztliche Untersuchung (Schulaufnahmeuntersuchung) vorgeschrieben (siehe –> Weitere Informationen). Diese wird von einer Jugendärztin oder einem Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt. In den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz ist dies die jeweilige Stadt. Ansonsten ist dies das Gesundheitsamt des jeweiligen Landkreises. Nähere Informationen zum Ablauf der Schulaufnahmeuntersuchung sowie Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Internetseite des für Sie örtlich zuständigen Gesundheitsamtes. Der entsprechende Link wird Ihnen im Rahmen des Formulars angezeigt.
Angaben zum Hort werden nicht bei der Schulaufnahme erhoben, da es sich nicht immer um einen gemeinsamen Träger handelt. Klären Sie dies bitte mit dem Hort und der Grundschule unabhängig von dieser Anmeldung.
Wollen Sie Ihr Kind an einer anderen Grundschule anmelden oder wurde Ihr Kind im vergangenen Schuljahr zurückgestellt, ist aktuell leider noch keine digitale Anmeldung möglich. Informationen zum analogen Anmeldeverfahren erhalten Sie in diesem Falle von Ihrer Stadt oder Gemeinde bzw. Ihrer Grundschule.
Für den Fall, dass Sie Ihr Kind an einer freien Grundschule anmelden wollen, ist dennoch eine vollständige Anmeldung Ihres Kindes an einer öffentlichen Grundschule des einschlägigen Schulbezirkes erforderlich.
Voraussetzungen
- Ihr Kind muss für das am 01.08. beginnende Schuljahr schulpflichtig sein. Dies ist der Fall, wenn es im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung seinen sechsten Geburtstag hat.
- Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30.09. des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie können ebenfalls angemeldet werden.
Verfahrensablauf
Die Kinder werden von ihren Eltern an der Grundschule angemeldet. Diese Aufgabe muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben.
Onlineantrag
Für die Anmeldung ist ein sogenanntes BundID-Konto für einen der Personensorgeberechtigten erforderlich. Sollte ein solches noch nicht existieren, kann dieses im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens angelegt werden.
- Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag (siehe –> Onlineantrag) und melden Sie sich mit Ihrer BundID an.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Den Termin für die Vorlage der erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) erhalten Sie nach Anmeldung Ihres Kindes direkt von der Grundschule.
Erforderliche Unterlagen
Aus rechtlichen Gründen ist die Vorlage folgender Unterlagen auch bei Online-Anmeldung vorerst weiterhin im Original in der Schule erforderlich:
- Geburtsurkunde oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes
- Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern (Impfausweis)
Frist/Dauer
- Das digitale Pilotverfahren für die Anmeldung zur Grundschule steht vom 01.08.2025 bis 15.09.2025 zur Verfügung.
- Sollten Sie Ihr Kind stattdessen papierbasiert anmelden wollen, erhalten Sie entsprechende Informationen zum Ablauf der Anmeldung sowie zu den zu beachtenden Fristen direkt von der Stadt, Gemeinde oder Grundschule.
Kosten
- keine
Rechtsgrundlage
- § 26 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) – Allgemeines zur Schulpflicht
- § 26a SächsSchulG – Schulgesundheitspflege und Schuleingangsuntersuchung
- § 27 SächsSchulG – Beginn der Schulpflicht
- § 31 SächsSchulG – Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht
- § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen – SOGS) – Anmeldung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatministerium für Kultus; Sächsisches Landesamt für Schule und Bildung. 18.07.2025