Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch die im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ändern lassen.
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können. Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten ändern lassen.
- Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.
- Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich in der Ausländerbehörde am neuen Wohnsitz ändern lassen.
Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der die neue Wohnung liegt
Voraussetzungen
- Sie haben einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Verfahrensablauf
Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises können Sie online oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort beantragen.
Sofern von der Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird, ist eine elektronische Änderung nur im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung möglich (siehe –> Weitere Informationen sowie Onlineantrag). Dieser Dienst ist ein bundesweiter Services der Freien und Hansestadt Hamburg der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird.
Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am neuen Wohnort beantragen.
Onlineantrag
- Sie rufen den Online-Dienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung auf (siehe –> Onlineantrag).
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Alle weiteren Schiritte werden Ihnen im Zuge des Online-Dienstes mitgeteilt.
Schriftlicher Antrag
- Bei einem Behördentermin legen Sie Ihren gültigen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ihre Meldebestätigung vor.
- Ihre Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises, auf dem elektronischen Aufenthaltstitels oder auf der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
- aktuelle Meldebestätigung
Frist/Dauer
schnellst möglich
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 18 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 20a PAuswG
- § 27 PAuswG
- Aufehthaltsgesetz (AufenthG)https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/
- § 12 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 14a eIDKG
- § 2 Personalausweisverordnung (PAuswV)
- §5 PAuswV
- § 19 PAuswV
- Anhang 1b PAuswV
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 23.07.2025