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Fangstatistiken und Informationen für den deutschen Jahresbericht Aquakultur abgeben

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Gewässer zur fischereilichen Nutzung gepachtet haben und somit der Fischereiausübungsberechtigte sind, sind Sie nach Sächsischem Fischereigesetz (SächsFischG) verpflichtet, eine jährliche Fangstatistik zu führen.

Sie sind weiterhin verpflichtet im Rahmen der guten fachlichen Praxis die Hege des Gewässers auszuüben und den Fischbestand nachhaltig gesund und zahlenmäßig so zu erhalten, dass dieser sich nicht negativ auf das Gewässer auswirkt. Maßnahmen hierzu können sowohl der Besatz mit Fischen als auch der Fischfang sein.

Ziel ist der Aufbau und Erhalt eines der Größe, der Güte, der Art und der sonstigen Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden heimischen und ausgeglichenen Fischbestands.

Die zuständige Stelle ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Grundsätze zu kontrollieren und entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser zu erlassen. Ein wichtiger Baustein zur Analyse der Fischbestände beziehungsweise eines Fischbestands ist die Auswertung der Fangstatistik. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, diese bei Bedarf der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Die Daten werden zum Teil in den Jahresbericht Aquakultur eingearbeitet. Dieser enthält Kennzahlen und Auswertungen zum Lebensmittel Fisch aus landwirtschaftlicher Erzeugung oder Wildfang.
Die zuständige Stelle fragt die Statistik eines Gewässers und Daten zum Jahresbericht Aquakultur bei Bedarf ab.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 76

Voraussetzungen

  • Sie müssen Fischereiausübungsberechtigter an einem Gewässer sein

Verfahrensablauf

Wenn Sie zur Einreichung der Fangstatistik aufgefordert werden, müssen Sie diese mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder online einreichen. Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit diesein Amt24 verfügbar sind (siehe –> Onlineantrag sowie Formulare und weitere Angebote).

Onlineantrag

Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an.

  • Folgen Sie dem Link zur Onlineanzeige (siehe –> Onlineantrag) und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie den Onlineantrag ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Bestätigung über die Übermittlung Ihres Antrags finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Schriftlicher Antrag

  • Sofern ein Formular verfügbar ist, beziehen Sie dieses über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote)
  • Reichen Sie das Formular oder das formlose Schreiben mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.
  • Die zuständige Stelle prüft die Anzeige und bestätigt dessen Eingang.

Erforderliche Unterlagen

  • Formlose übersichtliche Statistik (Tabelle gewünscht) der Fang und Besatzdaten, beziehungsweise der Besatz- und der Abfischungsstatistik

Frist/Dauer

  • Aufbewahrung der Statistik: über die Dauer des Hegeplans
  • Gültigkeit des Hegeplans: in aller Regel mindestens 12 Jahre .

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 28.07.2025

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