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Rodung und Pflanzung in der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei melden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen roden oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Nur wenn Sie diese Veränderungen melden, können Sie die Genehmigung erhalten, gerodete Flächen wieder zu bepflanzen.

Die Weinbaukartei ist ein umfassendes Register, das Informationen über Weinbauflächen, Produktionsmengen und Betriebsstrukturen sammelt und verwaltet. Sie dient dazu, das Anbaupotenzial und die Produktionsentwicklung im Weinbau zu überwachen, und muss deshalb jederzeit möglichst aktuell sein.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 81 - Obst-, Gemüse- und Weinbau

Voraussetzungen

Sie haben:

  • eine Rodung, Pflanzung von Rebstöcken durchgeführt oder
  • Rebflächen abgegeben beziehungsweise übernommen.

Verfahrensablauf

  • Sie können Ihre Meldung per E-Mail, per Post, per Fax an die zuständige Stelle zusenden oder persönlich beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie abgeben.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Antragsfrist: Sie müssen den Antrag bis zum 31.05. eines Jahres gestellt haben.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 04.09.2025

Ortsauswahl

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