Rodung und Pflanzung in der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei melden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen roden oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Nur wenn Sie diese Veränderungen melden, können Sie die Genehmigung erhalten, gerodete Flächen wieder zu bepflanzen.
Die Weinbaukartei ist ein umfassendes Register, das Informationen über Weinbauflächen, Produktionsmengen und Betriebsstrukturen sammelt und verwaltet. Sie dient dazu, das Anbaupotenzial und die Produktionsentwicklung im Weinbau zu überwachen, und muss deshalb jederzeit möglichst aktuell sein.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 81 - Obst-, Gemüse- und Weinbau
Voraussetzungen
Sie haben:
- eine Rodung, Pflanzung von Rebstöcken durchgeführt oder
- Rebflächen abgegeben beziehungsweise übernommen.
Verfahrensablauf
- Sie können Ihre Meldung per E-Mail, per Post, per Fax an die zuständige Stelle zusenden oder persönlich beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie abgeben.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
Antragsfrist: Sie müssen den Antrag bis zum 31.05. eines Jahres gestellt haben.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Artikel 62, 66, 71 und 145 der VO (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Abl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671)
- Artikel 3 bis 7 der Delegierten VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1)
- § 6, 7d, 7e, 33 Absatz 1 Nummern 1 und 1a, 50 und 54 Absatz 1 Weingesetz (WeinG)
- § 29 Absatz 3 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
- §§ 4, 16 Absatz 1 und 23 Absatz 1 Nr. 1, 3, 4, 5 Sächsische Weinrechtsdurchführungsverordnung (SächsWeinRDVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 04.09.2025