Abmeldung eines Wohnsitzes
Eine Abmeldung wird erforderlich:
- wenn jemand aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht
- eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich
Rechtsvorschrift:
§ 17 Abs. 2 BMG
notwendige Unterlagen:
- Personalausweis und/oder Reisepass
Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich.
Gebühren:
keine