Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises
Rechtsvorschrift:
Personalausweisgesetz (PAuswG), Personalausweisverordnung (PAuswV), Sächsisches Gesetz über Personalausweise und Ausführung des Passgesetzes (SächsPersPassG)
notwendige Unterlagen:
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alter Personalausweis oder Reisepass; Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
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bei Erstausstellung: Geburtsurkunde (ggf. Stammbuch)
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aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) entsprechend den biometrischen Anforderungen (Frontalaufnahme, kein Halbprofil, Augen müssen offen und deutlich erkennbar sein)
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Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern unter 16 Jahre
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Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (Ersatzpapier) ist ein weiteres aktuelles Lichtbild erforderlich.
Gültigkeit:
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
Ein vorläufiger Personalausweis gilt max. 3 Monate.
Persönliches Erscheinen des Beantragenden ist zwingend notwendig. Eine Abholung ebenso.
Gebühren:
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Antragstellende Personen unter 24 Jahre: 22,80 Euro
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Antragstellende Personen ab 24 Jahre: 37,00 Euro
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vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro (3 Monate gültig)
Die Gebühr ist bei der Antragstellung (bar oder per EC-Karte) zu entrichten.
Bearbeitungszeit:
ca. 2 bis 3 Wochen
Weitere Gebührenregelungen:
gebührenfrei sind:
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erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
(bei Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres) -
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
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Erstmaliges Ändern der fünfstelligen Transport-PIN
(in sechsstellige persönliche-PIN) -
Ändern der Anschrift bei Umzug
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Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
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nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
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Ändern der PIN im Amt (z.B. PIN vergessen)
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Entsperren der Online-Ausweisfunktion