Skip to content

Fundbüro

Sie suchen nach einem verlorenen Gegenstand oder Sie möchten einen gefundenen Gegenstand abgeben? Dann können Sie sich gerne an das Fundbüro in der Gemeindeverwaltung Lichtentanne wenden.

Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, versucht die Gemeinde Lichtentanne den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend.

Wird die Fundsache jedoch nicht innerhalb von 6 Monaten abgeholt, erwirbt der Finder das Eigentum an der Fundsache. Dies setzt jedoch voraus, dass der Finder sein Recht auf Eigentumserwerb bei der Fundanzeige gestellt hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

Die Abholung von Fundsachen ist nur unter Vorlage eines Personalausweises und eines entsprechenden Eigentumsnachweises im Fundbüro möglich. Der Eigentümer kann dann die Fundsache gegen eine Verwaltungsgebühr, die sich nach der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Lichtentanne richtet, abholen.

Ihr Ansprechpartner

Fundbüro
Frau Gleißl

Tel.: 0375 5697-134

vollzugsdienst@gemeinde-lichtentanne.de

Öffnungszeiten

Dienstag
  9:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag
13:00 - 15:00 Uhr

Freitag
  9:00 - 11:30 Uhr

Sprechstunde
Bürgermeister:
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr